Bettringer Gutschein

Liebe Bettringer,
wir dürfen Ihnen unseren Bettringer Gutschein vorstellen! Mit ihm wollen wir den Handel in Bettringen unterstützen und die Kaufkraft in unserem Stadtteil halten.
Seien Sie dabei – der Gutschein kann als Geschenkidee, Dankeschön, zu Ehrungen, als Präsent für Jubiläen, zu Beförderungen, bestandener Schulabschluss und vieles mehr eingesetzt werden. Die Einlösung des Bettringer Gutscheins ist exklusiv nur bei beteiligten Bettringer Unternehmen möglich. Erzählen Sie es weiter und rühren für Bettringen, für unseren Gutschein, kräftig die Werbetrommel.

Wie funktioniert das…?
… Sie erwerben einen Bettringer Gutschein in unseren Verkaufsstellen Blumenkörble, Weilerstraße 20, Bettringen
Bienenstüble Imkerei & Imkereibedarf, Adam-Riese-Straße 10, Bettringen-Gügling

… der Wert des Gutscheins ist frei wählbar. Bei großen Beträgen ist es sinnvoller Ihn auf mehrere kleine Gutscheine aufzuteilen, damit er in mehreren verchiedenen Mit-mach-Unternehmen eingelöst werden kann.
… der Bettringer Gutschein ist exklusiv, Sie können Ihn bei allen beteiligten Unternehmen die hier aufgelistet sind einlösen:

Gutschein Verkaufsstelle: Weilerstraße 20, Blumenkörble

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Ansprechpartner

Thomas W. Baulig
07171 / 405 596 1
thomas.baulig@bettringer-buergerverein.de

Mit dem Aufbau und der Organisation eines Gutscheinsystems trägt der Bettringer Bürgerverein zur Stärkung der Bettringer Gewerbetreibenden bei.  Das Gutscheinsystem gilt ausschließlich im Stadtteil Bettringen und kommt so u. a. dem Handel und der Gastronomie zugute.

Der Bettringer Bürgerverein e. V. hat ein Gutscheinsystems für den Stadtteil Bettringen entwickelt.

Der Gutschein kann an zentralen Stellen (Blumenkörble Bettringen und Bienenstüble Imkerei & Imkereibedarf, Bettringen-Gügling) erworben werden. Die Einlösung ist bei allen Bettringer Gewerbetreibenden, die sich am Gutscheinsystem beteiligen, möglich. Die Teilnahme ist ausschließlich Bettringer Unternehmen, Gastronomen, Gewerbetreibenden aus dem Mittelstand, usw. vorbehalten.
Der Gutschein kann als „übertragbares Zahlungsmittel“ verwendet werden und als Solches z. B. als Geschenk, durch jede Person, durch Vereine oder  andere Institution erworben werden. Ziel ist es, dass sich der Gutschein als fester Bestandteil des Bettringer Handels etablieren und dadurch die Gewerbetreibenden in Bettringen unterstützt und stärkt.

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