Ab 27.04.2020 ist es soweit.
Es gilt Maskenpflicht in Baden-Württemberg im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen.
Damit sei aber kein medizinischer Mundschutz gemeint, sagte Kretschmann. Es gehe nur um eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung. „Notfalls tut es auch ein Schal.“
Quelle: Stuttgarter Zeitung