Maskenpflicht in Baden-Württemberg

Ab 27.04.2020 ist es soweit.

Es gilt Maskenpflicht in Baden-Württemberg im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen.

Damit sei aber kein medizinischer Mundschutz gemeint, sagte Kretschmann. Es gehe nur um eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung. „Notfalls tut es auch ein Schal.“

Quelle: Stuttgarter Zeitung

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